Lebensmittelsicherheit

Um die Sicherheit von Lebensmitteln zu gewährleisten, sind die Verantwortlichkeiten bei Herstellung und Verarbeitung festgelegt. Der Einsatz von Zusatzstoffen ist geregelt und potentielle Risiken durch einzelne Stoffe oder Behandlungsarten werden regelmässig bewertet.

Verantwortung

Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände müssen grundsätzlich sicher sein und dürfen die Gesundheit der Menschen nicht gefährden. Auch täuschende Angaben, zum Beispiel zur Zusammensetzung oder irreführende Bewerbung, sind bei Lebensmitteln, Kosmetika und Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, verboten. Um die Sicherheit und den Täuschungsschutz zu gewährleisten, tragen alle Akteure eine Verantwortung: Herstellerinnen und Inverkehrbringer, der Bund, die Kantone und die Konsumentinnen und Konsumenten.

Früherkennung

Das BLV identifiziert neu auftretende Gefahren für die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung, um die Lebensmittelsicherheit langfristig sicherzustellen und Betrug zu verhüten.

Kennzeichnung

Verpackungen von Lebensmitteln enthalten Angaben über Zutaten und Zusammensetzung. Auch gesundheitsbezogene Angaben sowie Informationen für Allergiker sind Bestandteil der Konsumenteninformation.

Lebensmittel im Fokus

Das BLV gibt zu einzelnen Lebensmitteln Empfehlungen ab oder bewertet die Risiken von „neuen“ Lebensmitteln, wenn es um deren Zulassung geht.

Stoffe im Fokus

Immer wieder erregen bestimmte Stoffe in Lebensmitteln die Aufmerksamkeit von Konsumentinnen und Konsumenten. Die einen, weil sie gesundheitliche Risiken mit sich bringen können, die anderen, weil sie erwünschte Wirkungen haben können.

Krankheitserreger und Hygiene

Viele durch Lebensmittel oder Trinkwasser auf Menschen übertragbare Krankheitserreger sind Zoonosen, also zwischen Tier und Mensch übertragbar. Gegen eine Infektion hilft eine gute Hygiene – im Umgang mit Lebensmitteln und mit Tieren.

Lebensmittelbehandlung

Mittels verschiedenster Technologien werden Lebensmittel besser haltbar gemacht oder in ihrer Struktur verändert. Um die Sicherheit zu gewährleisten, beurteilt das BLV die Verfahren und erteilt die nötigen Bewilligungen.

Letzte Änderung 30.06.2023

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